Bei, nach der Wiener Bauordnung genehmigten Gebäuden hat ein Ziviltechniker als Prüfingenieur nach den §§ 125, 127 Abs 3 Wr BauO zu überprüfen ob die Bauführung auch tatsächlich der ihr zugrunde liegenden Baubewilligung entspricht und fachlich ordnungsgemäß ist.

