OGH, 14.08.2018, 3 Ob 49/18d
Begründung:
Die Klägerin führte für die Beklagte bei einem Bauvorhaben („Zahnärztliches Labor mit Ordination und Wohnung“) im Jahr 2013 Zimmererarbeiten durch. Gegenstand des Rechtsstreits ist eine (der Höhe nach unstrittige) restliche Werklohnforderung der Klägerin aus zwei Projekten („Poolüberdachung“ und „Flugdach-Gebäude“), wobei die Klägerin gegenüber der Beklagten in mehreren Teilrechungen gemeinsam abrechnete und die Beklagte bereits (Teil-)Zahlungen leistete.

