Mit 21. März 2019 trat nun der „zweite Teil“ der Novelle zur Wiener Bauordnung (Wiener BO) in Kraft. Die neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ wurde im Zuge dessen eingeführt. Der Gesetzgeber erhofft sich durch diese Änderung der Bauordnung, dass mehr Wohnfläche für den geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen wird und Grundstückspreise gedrosselt werden. Zu bedenken ist hier jedoch, dass kein Eigentümer – bislang – zum Verkauf oder zur Beantragung einer Umwidmung gezwungen werden kann.

