Bei ungehörigen Verhalten eines Mieters, welches durch einen anderen Mieter geradezu provoziert wird, steht dem Vermieter das Recht zu, entweder beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.
Seite 28
OGH, 25.10.2018, 6 Ob 158/18f
Bei ungehörigen Verhalten eines Mieters, welches durch einen anderen Mieter geradezu provoziert wird, steht dem Vermieter das Recht zu, entweder beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.
Seite 28
OGH, 25.10.2018, 6 Ob 158/18f
