Unter einem Bauträger wird ein Unternehmen verstanden, welches Immobilien für Kunden errichtet und hierbei auch das gesamte Risiko trägt. Ein Bauträger vertreibt also gewerbsmäßig Immobilien.
Ferner ist der Bauträger auch Bauherr oder dessen direkter Stellvertreter.
Ein Bauträgervertrag – welcher gemäß Bauträgervertragsgesetz schriftlich abzuschließen ist – dient unter anderem dem Eigentumserwerb, der Beschaffung des Wohnungseigentums, dem Baurecht sowie des Leasings an zu errichtenden erneuernden Immobilien. Der Bauträger selbst verpflichtet sich, dem Erwerber jene genannten Rechte einzuräumen, sohin den ordnungsgemäßen rechtlichen Zustand herzustellen.

