Übermäßige Immissionen beziehungsweise Störungen durch benachbarte Mieter können zum Ärgernis werden, wenn diese vermehrt und über das gewöhnliche Maß hinaus auftreten.
Der Vermieter jedenfalls wird durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) dazu verpflichtet, den Bestandnehmer in seinem „bedungenen Gebrauch und Genuss nicht zu stören“.

