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OGH: Möglichkeit der Zurückbehaltung besteht ausschließlich bei bereits fälligem Entgelt

RechtsprechungNBL 2019/N44NBL 2019, 57 Heft 11 v. 29.7.2019

https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/nbl201911000401

OGH, 25.04.2018, 3 Ob 34/18y

Rechtliche Beurteilung:

Die Klägerin zeigt in ihrer außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. Deren Zurückweisung ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO):

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