https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/nbl201911000301
Der Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft wollte die Zustimmung zu einem Dachbodenausbau, welcher im Allgemeineigentum lag, einklagen.
Er begründete die Klage damit, dass der ursprüngliche Alleineigentümer der Liegenschaft bei Übertragung des Wohnungseigentums sich den Ausbau und Verwertung des Dachbodens vorbehalten, und eine Benützungsregelungsvereinbarung geschlossen hat.