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Befristung von Mietverträgen?

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N35NBL 2018, 56 Heft 9 v. 1.6.2018

Unterliegt eine Wohnungsmiete dem Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), muss im Falle einer Befristung, eine Mindestbefristungsdauer von drei Jahren eingehalten werden, welche nach oben hin auch länger abgeschlossen werden kann.

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