Am 01.01.2019 sollen erste Änderungen im bestehenden Mietrecht in Kraft treten. Bei der diesjährigen „Wohnbaulounge“ der Erste Bank bekräftigten Bautensprecher der Regierungsparteien, dass Eingriffe ins bestehende Mietrecht erfolgen werden.
Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, konnte zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht werden. Jedoch konnten die eingeladenen Vertreter einen Blick auf die kommenden Eckpunkte der Mietrechtsnovelle gewähren:

