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OGH: Erhaltungsarbeit iSd. § 3 MRG – Gilt der Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre als Erhaltungsarbeit?

RechtsprechungNBL 2018/N12NBL 2018, 20 Heft 3 v. 15.2.2018

Voraussetzung einer jeden Erhaltungsarbeit ist, dass überhaupt eine Reparaturbedürftigkeit vorliegt, also eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder der Brauchbarkeit, ein sonst bestehender Mangel oder doch eine Schadensgeneigtheit der betreffenden Bauteile gegeben ist; eine Verpflichtung des Vermieters zu einer permanenten Modernisierung besteht hingegen nicht.

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