vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Denkmalschutzrecht – Wo der Hund begraben ist!

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N11NBL 2018, 19 Heft 3 v. 15.2.2018

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne!“ Doch fallen sie auf denkmalrechtlich geschützte Objekte, kann dies für Bauherren und Eigentümern mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden sein. Werden ältere Bausubstanzen saniert, gilt es ebenfalls denkmalrechtliche Problemen zu lösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!