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Pflichtenkreis des Prüfingenieur nach der Bauordnung für Wien

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N59NBL 2018, 100 Heft 15 v. 15.10.2018

Als Bindeglied fungierend zwischen dem Bauherrn selbst und den Behörden hat der Prüfungsingenieur die Behörde jedenfalls bei nicht zulässigen oder nicht bewilligten Abweichungen vom Konsens der Parteien zu informieren.

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