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Der Richtwertmietzins

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N51NBL 2018, 79 Heft 13 v. 15.9.2018

Der Mietzins besteht grundsätzlich aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten, allfälligen besonderen Aufwendungen und der Umsatzsteuer.

Die Höhe des Hauptmietzinses hängt jedenfalls davon ab, ob die Wohnung in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt.

Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, gibt es drei anwendbare Systeme der Zinsbildung: den Kategoriemietzins, den Richtwertmietzins und den angemessenen Mietzins. Kommt eines der ersteren beiden Systeme zur Anwendung so wird die Mietwohnung in eine bestimmte Kategorie zugeteilt.

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