Die Stadt Wien setzt – wie aus der Presseinformation vom 06.04.2018 hervorgeht – in der geplanten Novelle zur Wiener Bauordnung 2018 der immer beliebter werdenden Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen einen Schranken. Unzulässig werden soll die gewerbliche Vermietung in Wohnzonen, unangetastet soll hingegen die nicht-gewerbliche Vermietung bleiben. Wer ist nun gewerblicher Vermieter, wer nicht, und welche Fallen lauern noch auf dem Weg zum Unterkunftgeber?

