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Pfandbestellungsvertrag als Grundlage für die materiell richtige Pfandrechtseintragung ins Grundbuch

RechtsprechungNBL 2017/N20NBL 2017, 35 Heft 5 v. 15.3.2017

Für den Inhalt und Umfang einer Hypothek ist nur die bücherliche Eintragung in Verbindung mit der Grundbuchsurkunde, regelmäßig der Pfandbestellungsurkunde, maßgeblich. Das Pfandrecht besteht demnach nur zugunsten der im Grundbuch eingetragenen Forderung.

OGH, 26.01.2017, 9Ob65/16y

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