Schon lange wurde dieses Thema in den Medien behandelt – nun war der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert werden soll bis 06.12.2016 im Begutachtungsverfahren. Ziele sind die Steigerung der Anwendungsquote des vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens, die Senkung der Verfahrenskosten und die Beschleunigung von Verfahren, die Liberalisierung von Gewerben sowie die Stärkung und Weiterentwicklung
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