Am 23.08.2016 trat die Änderung des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 2014 in Kraft. Mit diesem wurden Erfahrungswerte seit der Neufassung des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes 2014 umgesetzt, die auch zu einer Erleichterung der Vollzugspraxis führen sollen. Eine besondere Neuerung ist vor allem die Einführung der „Baulandumlegung“. Zweck dieser Baulandumlegung ist es, ein abgegrenztes Gebiet neu zu ordnen und nach Lage, Form und Größe für bauliche und sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erscheinbare Grundstücke zu schaffen. Weiters wurden die Leitziele dahingehend geändert, dass der Ausbau der Gewinnung von erneuerbarer Energie, die Reduktion von Treibhausemissionen (Klimaschutz) und die möglich sparsame bauliche Flächeninanspruchnahme aufgenommen oder erweitert wurden. Neben diesen Änderungen gab es zahlreiche kleinere. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Neuerung der erhaltungswerten Bauten im Grünland und die Standortabgabe.

