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Entwurf des Bundesvergabegesetzes 2017

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N11NBL 2017, 21 Heft 3 v. 15.2.2017

Die europäische Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU ), Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU ) und Konzessionsrichtlinie (RL 2014/23/EU ) hätten bereits bis 18.04.2016 in österreichisches Recht umgesetzt werden müssen. Der Entwurf des Bundesvergabegesetzes 2017 befindet sich im Begutachtungsverfahren. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Dafür wurden unter anderem die Einführung neuer Vergabeverfahren, die Berücksichtigung neuer Formen der Beschaffung in den Mitgliedsstaaten, insbesondere in Form der grenzüberschreitenden gemeinsamen Auftragsvergabe, die Möglichkeit der verstärkten Berücksichtigung, ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren, die Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren und die Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt. Weiters soll mit der Vergaberechtsnovelle das Ziel eines vermehrten Qualitätswettbewerbes bei der Vergabe von Aufträgen unter Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Rahmen der Neuerlassung verstärkt werden. Weiters sollte auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes berücksichtigt werden.

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