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Abschaffung der Mietvertragsgebühr

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N63NBL 2017, 109 Heft 16 v. 1.11.2017

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Das Gebührengesetz 1957, BGBI. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 163/2015, wird wie folgt geändert:

§ 33 TP 5 Abs. 3 letzter Satz entfällt.

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