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Serie nachträgliche Vertragsänderungen im Bau-Vergaberecht:
Teil IV, Nachträgliche Vertragsänderungen durch eine Option oder Überprüfungsklausel

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N62NBL 2017, 108 Heft 16 v. 1.11.2017

Die vergaberechtlich sicherste Möglichkeit, eine Vertragsänderung vorzunehmen, ist, wenn sie bereits in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen war. Zentrale Instrumente sind hierzu Optionen und Überprüfungsklauseln, die in diesem Teil der Serie genauer beleuchtet werden sollen.

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