Der spezielle Schutzmechanismus des § 37 Abs 4 WEG soll den Wohnungseigentumsbewerber bei der Wohnungseigentumsbegründung im „Althaus“ vor der nicht ausreichenden Berücksichtigung der anstehenden Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bewahren. Zweck der Regelung ist es, die Übervorteilung des Wohnungseigentumsbewerbers, der

