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Vorlagepflicht des Energieausweises

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N35NBL 2016, 53 Heft 9 v. 1.6.2016

Der Energieausweis ist für Neubauten und bei Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben und seit 2009 bei Verkauf und Vermietung vorzulegen.

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