Auch ein unbefristeter Bestandvertrag kann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers auf bestimmte Gründe beschränkt wurden.
OGH, 21.12.2015, 5 Ob 194/15p
Sachverhalt
Die Antragstellerin schloss mit der T***** GmbH als Liegenschaftseigentümerin und Vermieterin am 7.8.2014 einen notariell beglaubigten Mietvertrag ab. Dieser Mietvertrag lautet auszugsweise wie folgt:

