Der Termin für die Fertigstellung der Bauleistungen (Fertigstellungstermin) muss unmissverständlich durch eine genaue Datumsangabe im Vertrag festgehalten werden.
Achten Sie darauf, dass der vor allem in Kaufverträgen über Fertighäuser häufig verwendete Begriff „schlüsselfertig“ nicht bedeutet, dass das Haus bezugsfertig ist. Meist ist z.B. die Verlegung der Kanalrohre samt Anschluss an die Kanalisation nicht im Auftrag enthalten.

