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Salzburger Bautechnikgesetz 2015

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N55NBL 2016, 85 Heft 14 v. 1.10.2016

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Salzburger Bauordnung sollen das Bebauungsgrundlagen-, das Bebauungspolizei- und das Bautechnikgesetz sowie andere bautechnische Vorschriften zusammengefasst werden. Als erster Schritt ist die Übernahme der Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien) in das Landesrecht und die Neufassung der aufzugsrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Durch die Einbeziehungen der OIB-Richtlinien erfolgt eine erhebliche Änderung des ehemaligen Bautechnikgesetzes. Das Gesetz enthält zum Teil nur mehr allgemeine Vorschriften, die eine ausreichende gesetzliche Grundlage für nähere Festlegungen durch Verordnungen der Landesregierung liefern. Diese wiederum erklären vorzugsweise die OIB-Richtlinien mit der Möglichkeit von Abweichungen für verbindlich. Dadurch sollte eine Vereinfachung für Verwaltung und Anwender geschaffen werden. Nur dort wo die besonderen Regelungen für Salzburg dies verlangen, werden bisherige Regelungen des Bautechnikgesetzes an die neue Systematik angepasst. Das neue Salzburger Bautechnikgesetz trat am 01. Juli 2016 in Kraft und wurde überwiegend aufgrund der unterzeichneten, aber nicht formell abgeschlossenen Vereinbarung der Landeshauptleute über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften umgesetzt.

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