vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verantwortung bauausführender Unternehmen bei Beauftragung einer Bauaufsicht.

RechtsprechungNBL 2016/N52NBL 2016, 80 Heft 13 v. 15.9.2016

Die Bauaufsicht soll dem Bauherrn, der hierfür seinen Architekten gesondert zu entlohnen hat, vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht aber diese von deren Verantwortung entlasten oder deren Verantwortung mindern. Die Bauüberwachung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und nicht in jenem der Werkunternehmer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!