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Gewährleistungsrecht am Bau

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N51NBL 2016, 79 Heft 13 v. 15.9.2016

Beim Hausbau ist so gut wie immer mit Mängeln zu rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten bereits vor Baubeginn klare und detaillierte Vereinbarungen getroffen werden, welche Leistungen getroffen werden. Vor der Abnahme jeder Teilleistung sollte genau geprüft werden, ob die Arbeiten den Vereinbarungen entsprechen und frei von sichtbaren Mängeln sind. Das Haus muss nicht übernommen werden, solange Mängel bestehen. Bei der endgültigen Übernahme ist es ratsam, gemeinsam mit dem Bauunternehmen, ein genaues Protokoll aufzunehmen. Darin werden alle erkennbaren Mängel dokumentiert und vereinbart, wie und bis wann sie behoben werden müssen.

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