Zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wurde das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Umsetzung der Europäischen Richtlinien über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems sowie auch des Regierungsprogramms erlassen und tritt am 1.1.2017 in Kraft.

