Durch das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG) wird das Inverkehrbringen, die Aufstellung sowie die Überprüfung von Feuerungsanlagen sowie die Überprüfung von Klimaanlagen geregelt. Das WHKG verfolgt den Zweck Brände zu verhüten sowie die Einschränkung von Luftverunreinigungen zu bewirken. Um ein modernes und neu strukturiertes System des Feuerspolizei- und Kleinfeuerungsanlagenrechtes zu schaffen, wurden das Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG) novelliert und das WHKG erlassen. Auch wurden damit die feuerpolizeilichen Regelungen dem derzeitigen Stand der Technik angepasst. Das WHKG ist am 5. Juni 2016 in Kraft getreten.

