Durch die EU-Bauprodukteverordnung wurde die EG-Bauproduktenrichtlinie ersetzt. Mit dieser werden Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte festgelegt. Aufgrund der unmittelbar anwendbaren EU-Bauprodukteverordnung und des daraus resultierenden Wiederholungs- und Konkretisierungsverbotes war es erforderlich, Teile des nationalen Bauprodukterechts zu ändern bzw. aufzuheben.

