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Serie Hausbau: Bauplanung

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N38NBL 2016, 58 Heft 10 v. 1.7.2016

Vor der Planung sollte der Höchstbetrag, den Sie für den Bau aufwenden wollen, festgelegt und das Planungshonorar schriftlich fixiert werden. Dabei ist zu beachten, dass Planungsaufträge entgeltlich sind, wenn nicht ausdrücklich eine Gratisleistung vereinbart wurde oder der Unternehmer den Plan von sich aus, als Grundlage für sein Angebot, erstellt.

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