Die Frage der Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussvereinbarungen ist ein Dauerbrenner im Ertragsteuerrecht. Die Kriterien für die Vornahme der Zurechnung der erzielten Einkünfte an den Fruchtgenussberechtigten sind in den EStR 2000 Rz 111 ff umfassend dargestellt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind dabei, dass der Fruchtgenussberechtigte