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Fristversäumnis aufgrund eines Behördenfehlers führt nicht zur "Vernichtung" von rechtmäßig zurückgelegten langjährigen Aufenthaltszeiten

RechtsprechungBearbeitet: Tabata ThalermigraLex 2023, 31 Heft 1 v. 15.3.2023

Ein Behördenfehler, der die nicht fristgerechte Einbringung eines Antrages auf Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter verursachte, zieht in Bezug auf ein Verfahren über die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" nicht die "Vernichtung" von bereits rechtmäßig zurückgelegten langjährigen Aufenthaltszeiten mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen für den Betroffenen nach sich.

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