Ein Behördenfehler, der die nicht fristgerechte Einbringung eines Antrages auf Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter verursachte, zieht in Bezug auf ein Verfahren über die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" nicht die "Vernichtung" von bereits rechtmäßig zurückgelegten langjährigen Aufenthaltszeiten mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen für den Betroffenen nach sich.