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Auf dem Weg zur Inklusion? Integrationserfordernisse für Fremde mit Behinderung*)*)Für wertvolle und konstruktive Hinweise danke ich Univ.-Prof. Dr. Franz Merli, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak, Mag. Maximilian Blaßnig und Mag. Klaus Holaubeck.

BeiträgeRosa-Maria MayerlmigraLex 2023, 11 Heft 1 v. 15.3.2023

Menschen mit Behinderung (MmB) können andere Voraussetzungen und Bedürfnisse mitbringen als der "Idealtypus" der Fremden, auf welchen das österreichische Fremden- und Asylrecht zugeschnitten ist – oder anders ausgedrückt, das geltende Fremden- und Asylrecht ist vielfach nicht auf MmB eingestellt. So ist der Besuch von Sprach- und Wertekursen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wie Down-Syndrom, idR schwieriger als für Menschen ohne Behinderung. Speziell im Bereich des Integrationsrechts hat der Gesetzgeber jedoch über die Jahre hinweg immer wieder mit Anpassungen für MmB reagiert. Inwiefern diese aber den (verfassungsrechtlichen) Vorgaben über die Rechte von MmB entsprechen, soll in der Folge untersucht werden.

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