I. Thematische Einführung
Personen, bei denen eine Vaterschaftsfeststellung gem § 145 ff ABGB nachträglich ergeben hat, dass sie fälschlicherweise als Staatsbürger kraft Abstammung angesehen wurden, können der Behörde diesen Umstand gem § 59 StbG anzeigen. Durch die Erstattung der Anzeige kann der "vermeintliche Österreicher" die Staatsbürgerschaft rückwirkend erwerben. Erfasst sind damit Fälle, in denen sich Personen oftmals jahrelang gutgläubig für österreichische Staatsbürger gehalten haben bzw als solche behandelt wurden, obwohl die Voraussetzungen für den Erwerb kraft Abstammung von Beginn an nicht vorlagen. Gleichgelagert ist der vorliegende Fall: Der Revisionswerber geht davon aus, dass ein Fall des § 59 StbG vorliegt, wodurch dieser nachträglich die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen kann.