Art 22 Schengener Grenzkodex normiert, dass Binnengrenzen ungeachtet der Staatsangehörigkeit ohne Kontrolle überschritten werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist es den Schengen-Staaten temporär gestattet, Binnengrenzen zu kontrollieren und somit die Reisefreiheit zu beschränken. Aufgrund der "Flüchtlings-" und der "Coronakrise" hat ua auch Österreich von der Ausnahmeregelung in den letzten Jahren sowie in letzter Zeit extensiv Gebrauch gemacht, wobei bei näherer Betrachtung fraglich erscheint, inwieweit die seit 2015 erfolgenden Grenzkontrollen unionsrechtskonform sind.

