Das Fremdenpolizeigesetz regelt in § 76 verschiedene Voraussetzungen, unter denen Fremde in Österreich in Schubhaft genommen werden dürfen. Nicht zuletzt der Umstand, dass die Bestimmung seit ihrer Einführung vor 15 Jahren achtmal novelliert wurde, führt dazu, dass es oft schwerfällt, die geltende Rechtslage zu durchschauen. Derzeit wird mit der "Sicherungshaft" die Einführung eines neuen Haftgrundes diskutiert. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Rechtslage im unions- und verfassungsrechtlichen Kontext unter Berücksichtigung der Rechtsprechung geben. Dabei soll aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen Asylwerber und generell Fremde derzeit in Haft genommen werden können.

