vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festnahme zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

RechtsprechungBearbeiter: Rukiye EraslanmigraLex 2019, 82 Heft 3 v. 15.11.2019

Sofern aufenthaltsbeendende Maßnahmen bestehen, aber keine konkreten Schritte zur deren Durchsetzung gesetzt worden sind, ist eine Festnahme gemäß § 40 Abs 1 Z 3 BFA-VG zur Vorführung vor dem BFA zur Sicherstellung der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht zulässig.

VwGH 22. 8. 2019, Ra 2019/21/0063

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!