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Zulässigkeit der Abschiebung nach Abschluss eines Auslieferungsverfahrens gem § 13 ARHG

RechtsprechungBearbeiter: Melanie KieslichmigraLex 2019, 60 Heft 2 v. 15.6.2019

1. Die Abschiebung eines Fremden während eines laufenden Auslieferungsverfahrens ist nach § 13 ARHG jedenfalls unzulässig.

2. Nach dem Abschluss des Auslieferungsverfahrens sind die Asyl- und Fremdenbehörden in der Beurteilung der Möglichkeit der Abschiebung eines Fremden an die Entscheidung des Auslieferungsgerichts nicht gebunden. Sie haben jedoch darauf Bedacht zu nehmen.

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