Bei der zur Erteilung des Aufenthaltstitels "Aufenthaltsberechtigung plus" erfolgten Interessensabwägung im Sinne des Art 8 EMRK ist die Lehrausbildung in einem Mangelberuf nicht als öffentliches Interesse zugunsten des Fremden zu berücksichtigen.
VwGH 28. 2. 2019, Ro 2019/01/0003

