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Subsidiärer Schutz und die Akteursproblematik – Vorgaben für eine unions- und gleichheitsrechtskonforme Novellierung

BeiträgeSebastian Frik, Jakob FuxmigraLex 2019, 43 Heft 2 v. 15.6.2019

In einem aktuellen Erk des VwGH vom 21. 5. 2019, Ro 2019/19/0006, sprach dieser aus, dass § 8 AsylG 2005, entgegen der Rsp des EuGH in der Rs M’Bodj, den Status des/der subsidiär Schutzberechtigten unionsrechtswidrig nicht auf jene Fälle beschränkt, in welchen die Gefahr eines ernsthaften Schadens von einem/-r bestimmten Akteur/-in verursacht wird. Das Ziel des vorliegenden Artikels ist es in diesem Kontext, die Rechtsentwicklung des subsidiären Schutzes sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch innerstaatlich darzustellen, um die durch die Rs M’Bodj aufgeworfenen Problemstellungen zu beleuchten. Ausgehend von der Feststellung, dass § 8 AsylG 2005 novelliert werden muss, um einen unionsrechtskonformen Zustand zu erreichen, wird anhand unions- und gleichheitsrechtlicher Argumente die Notwendigkeit einer weiterführenden Novellierung der ö Rechtslage in Anbetracht des Refoulement-Verbots dargestellt.

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