Dieser Beitrag1) untersucht den Zugang zu Informationen im Asylverfahren, also das Recht Asylsuchender, über das Verfahren, seinen Ablauf sowie über Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden. Das kürzlich beschlossene BBU-G sowie die Novellierung des AsylG und BFA-VG bieten Anlass dafür, Informationspflichten grundsätzlich und im Lichte unionsrechtlicher Vorgaben zu beleuchten: Ab 1. 1. 2021 wird die Rechtsberatung nämlich nunmehr von einer dem BMI unterstellten Bundesagentur übernommen. Dies und andere Änderungen werfen die Frage auf, ob der Zugang zu Informationen unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend gewährleistet sein wird und Asylsuchende (weiterhin) bei der Wahrnehmung ihrer Parteienrechte unterstützt werden können.

