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Keine Anwendung des § 20 AsylG 2005 (Einvernahme durch Organwalter desselben Geschlechts) im Beschwerdeverfahren

RechtsprechungBearbeiter: Rukiye EraslanmigraLex 2018, 82 Heft 3 v. 15.11.2018

§ 20 AsylG 2005 gelangt nach seinem Wortlaut nicht zur Anwendung, wenn der Asylwerber das auf eine (behauptete) Homosexualität Bezug nehmende Vorbringen erst im Beschwerdeverfahren erstattet hat.

VwGH 10. 8. 2018, Ra 2018/20/0314

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