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Zeitliche Wirkungen von Entscheidungen über Schubhaftbeschwerden

RechtsprechungBearbeiter: Andreas HonedermigraLex 2018, 59 Heft 2 v. 15.6.2018

Im Verfahren über Schubhaftbeschwerden liegt entschiedene Sache nur vor, wenn die Entscheidung über einen Zeitraum begehrt wird, über den bereits durch rechtskräftigen Bescheid oder Erkenntnis abgesprochen wurde.

VwGH 30. 8. 2018, Ra 2018/21/0111

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