Der starke Anstieg von Konversionen muslimischer Asylwerber zum christlichen Glauben in Österreich befeuert aktuell Diskussionen um einen vermeintlichen "Asylmissbrauch" durch sog "Scheinkonversionen", die – so die Befürchtung – nur mit dem Ziel einer Zuerkennung des Flüchtlingsstatus vorgenommen würden. Der vorliegende Beitrag untersucht daher, unter welchen Voraussetzungen ein im Zufluchtsstaat Österreich vorgenommener Religionswechsel einen asylrelevanten Verfolgungsgrund darstellen kann und inwiefern es für das Asylverfahren von Relevanz ist, ob dieser allein zum Zwecke der Zuerkennung des Asylstatus erfolgte. Insoweit die Frage der Motivation für das Asylverfahren tatsächlich von Relevanz ist, steht die zuständige Behörde vor der Herausforderung, eine entsprechende Glaubhaftigkeitsprüfung durchzuführen.

