Im vorliegenden Beitrag soll das Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Grundzügen systematisch dargestellt werden. Dafür werden eingangs kurz die Verfahrensgrundsätze nach dem AVG 1991 erwähnt, da diesen auch im Asylverfahren grundlegende Bedeutung zukommt. In weiterer Folge werden die Sonderbestimmungen des Asylverfahrens, gegliedert in mehrere Verfahrensabschnitte, dargelegt und abschließend die Unterschiede zum allgemeinen Verwaltungsverfahren zusammengefasst. Dabei soll ein praxisbezogener Überblick über den Ablauf des doch sehr komplexen Verfahrens gegeben werden.

