vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels

RechtsprechungBearbeiter: Franziska FouchsmigraLex 2016, 53 Heft 2 v. 15.6.2016

1. Die Gültigkeitsdauer eines Erstaufenthaltstitels beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Das VwG hat den Aufenthaltstitel selbst in konstitutiver Weise zu erteilen. Soll die Wirkung der Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels nicht mit Erlassung des Erkenntnisses eintreten, ist der Beginn der Wirkung bestimmt festzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!