Laut der "Agenda on Migration" 2015 der Europäischen Kommission werden nur rund 40% aller Rückkehrentscheidungen in der Europäischen Union vollstreckt.1) Einer der Gründe dafür ist die stetige Zunahme von im Unionsgebiet irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen, die aus diversen faktischen bzw rechtlichen Gründen nicht rückführbar sind.2) Der vorliegende Artikel soll die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und im Speziellen das Rechtsinstitut der fremdenpolizeilichen Duldung näher beleuchten. Nach einem Überblick über völker- bzw europarechtliche Vorgaben, in dessen Rahmen auch die einschlägige Rspr des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dargestellt wird, und einem kurzen Abriss über die historische Entwicklung der Duldung folgt eine Analyse des § 46a Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG 2005)3). Abschließend werden auch die mit dem Status der Geduldeten einhergehenden Regularisierungsmöglichkeiten besprochen.

