Mit der Einführung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) änderten sich die Zuständigkeiten im Fremdenrecht grundlegend. Davon erhoffte sich der Gesetzgeber effizientere Verfahren sowie weniger zwischenbehördliche Reibungsverluste. In diesem Beitrag soll einerseits beurteilt werden, ob der Gesetzgeber diese Ziele erreichen konnte. Andererseits wird die am 1.1.2014 in Kraft getretene Fremdenbehördenneustrukturierung am Maßstab verfassungsrechtlicher Vorgaben gemessen.

